In der beigefügten Mängelliste, Seite 41 unten unter Prüfmerkmal „Gonadenschutz bei reproduktionsfähigen Frauen“ wird in Spalte 3 Bemerkungen „bei nicht ausreichender Begründung / Aussage in rechtfertigender Indikation Alter: bis 50 Jahre“ genannt. Eine Seite weiter, in der obersten Zeile, findet man eine Altersangabe zum Gonadenschutz bei Männern: 60 Jahre.